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Corporate Governance BerichtAuf Beschluss der zuständigen Regierungskommission wurde im Februar 2002 der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner ersten Fassung mit dem Ziel verabschiedet, Grundsätze für eine gute Unternehmensführung zu schaffen und das Vertrauen in deutsche Unternehmen zu stärken. Für die BERU AG stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex eine wichtige Grundlage verantwortungsvoller Unternehmensführung dar. Es ist uns daher ein zentrales Anliegen, den Empfehlungen und Anregungen im Wesentlichen zu folgen und unser unternehmerisches Handeln darauf abzustimmen. Führungs- und Kontrollstruktur Grundlegende Prinzipien für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung und -kontrolle sind eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, eine offene Unternehmenskommunikation sowie ein erfolgsorientiertes Vergütungssystem. Der Aufsichtsrat fungiert als Kontrollgremium. Wichtige Entscheidungen der Gesellschaft bedürfen seiner Zustimmung. Die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands werden von ihm in einer Geschäftsordnung genauer geregelt. Den vorstehenden Prinzipien fühlt sich die BERU AG verpflichtet und setzt alles daran, diese bestmöglich umzusetzen. Effizienzprüfung des Aufsichtsrats Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats der BERU AG erfolgt einmal jährlich anhand einer 10-Punkte-Checkliste. Einrichtung von Ausschüssen Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist dieser Empfehlung nachgekommen und hat einen Personal-, einen Strategie- und im Einklang mit der Kodexfassung vom 14. Juni 2007 auch einen Nominierungsausschuss gebildet. Entsprechenserklärung Die BERU AG gibt gemäß § 161 AktG jährlich eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab. Zuletzt haben Vorstand und Aufsichtsrat am 17. März 2008 eine Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht: Aktiengeschäfte Directors’-Dealings-Transaktionen nach § 15a WpHG fanden im vergangenen Geschäftsjahr nicht statt. Weder Mitglieder des Vorstands noch Mitglieder des Aufsichtsrats halten am Bilanzstichtag Aktien der BERU AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente. Aufsichtsratsvergütung Gemäß Ziff. 5.4.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen im Corporate-Governance-Bericht ausgewiesen: Vorstandsvergütung Gemäß den Ziffern 4.2.4 und 4.2.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder individualisiert und aufgegliedert nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung im Corporate-Governance-Bericht ausgewiesen:
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