Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der BERU AG gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben gemäß § 161 AktG jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Bei der erstmals für das Jahr 2002 erfolgenden Abgabe kann die Erklärung auf die Mitteilung beschränkt werden, dass den Empfehlungen entsprochen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Diese Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regelungen mit unterschiedlicher Verpflichtungswirkung. Er enthält sowohl Darstellungen des geltenden Aktienrechts sowie Empfehlungen – so genannte „soll“ Bestimmungen – von denen die Gesellschaften abweichen können; die Gesellschaften sind dann aber verpflichtet, diese Abweichungen jährlich offen zu legen. Darüber hinaus beinhaltet der Kodex Anregungen – als „sollte“ Bestimmungen formuliert – von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat der BERU AG haben sich entschlossen weitgehend auch die im Kodex enthaltenen Anregungen, zu deren Publikation keine Rechtspflicht besteht, offen zu legen.

Vorstand und Aufsichtsrat der BERU AG begrüßen die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex und identifizieren sich mit den Grundsätzen, die die Unternehmungsführung für Investoren, Aktionäre und Kunden transparenter gestalten sollen, um sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene das Vertrauen in die Gesellschaft zu fördern und zu vertiefen.

Vorstand und Aufsichtsrat der BERU AG haben am 12. Dezember 2002 die erste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Entsprechenserklärung lautet wie folgt:

„Die BERU AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in allen Punkten mit Ausnahme der unten aufgeführten Ziffern. Die Gesellschaft folgt darüber hinaus heute bereits weitgehend den zusätzlichen Anregungen des Kodex.“

Die Gesellschaft verpflichtet sich freiwillig die Einhaltung der Grundsätze durch einen Corporate Governance Verantwortlichen überwachen zu lassen, der vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt wird und dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich Bericht erstattet.

Ziffer 4.2.4

Nach Ziffer 4.2.4 soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sollten im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert ausgewiesen werden.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der BERU AG wird aufgeschlüsselt in fixe sowie variable erfolgsabhängige Bestandteile. Die maßgeblichen Parameter für die variable Vergütung stellen Komponenten mit nachhaltiger Anreizwirkung – Entwicklung des Aktienkurses, des Konzernjahresüberschusses und die Höhe der ausgeschütteten Dividende – dar und werden aufgeführt. Sie bilden die Grundlage für eine Einschätzung, ob die Aufteilung der Vergütung in fixe und variable Komponenten angemessen ist. Diese Angaben dienen damit auch der Beurteilung, ob von der Vergütungsstruktur die gewünschte langfristige Anreizwirkung im Sinne der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts bei der BERU AG ausgeht. Entscheidend für den Aktionär ist die nachvollziehbare Anreizwirkung vielmehr auf das Gesamtorgan des Vorstandes, der bei der BERU AG als Kollegialorgan handelt, als auf den Einzelnen. Hinzu kommt, dass eine Einzeldarstellung in vielen Fällen gleichzeitig die nicht zielführende Tendenz zur Nivellierung leistungsbezogener Unterschiede bei der Vergütung mit sich bringt.

Ziffer 7.1.1

Anteilseigner und Dritte sollen während des Geschäftsjahres durch Zwischenberichte unterrichtet werden. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte sollen unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt werden.

Die BERU AG erstellt regelmäßige Quartals- und Halbjahresberichte und publiziert diese zeitnah. Der Konzern befindet sich aktuell in der Umstellung der nach nationalen Vorschriften (HGB) erstellten Jahresabschlüsse und Zwischenberichte auf die Grundsätze internationaler Rechnungslegung IFRS (vormals IAS). Für das Geschäftsjahr 2003/04 (1. April 2003 bis 31. März 2004) erfolgt der Konzernabschluss bereits nach IFRS (IAS), die Quartals- und Zwischenberichtserstattung richtet sich ab dem Geschäftsjahr 2004/05 nach IFRS (IAS).

Ludwigsburg, 12. Dezember 2002

Der Vorstand          Der Aufsichtsrat

 
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