Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der BERU AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die BERU AG bislang den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 21. Mai 2003 gemäß Entsprechenserklärung vom 31. Dezember 2004 entsprach und zukünftig diesen Empfehlungen mit folgenden Ausnahmen entsprechen wird:

1.

Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands werden nicht im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung individualisiert ausgewiesen, wie es Ziff. 4.2.4 des Kodex empfiehlt. Die Angabe der individuellen Vergütung jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands bietet nach Auffassung der Gesellschaft keine geeignete Beurteilungsgrundlage für die Angemessenheit der Vergütung für die dem Vorstand in gemeinschaftlicher Verantwortung obliegende Geschäftsführung des Unternehmens. Zudem ist der Informationswert einer individualisierten Veröffentlichung aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand derzeit mit drei Personen besetzt ist, nur gering.

2.

Die Gesellschaft schließt sich nicht der Empfehlung in Ziff. 5.3.2 Satz 1 des Kodex an, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einzurichten, da der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern besteht und sich hierdurch keine Effizienzsteigerungen ergeben. Der Aufsichtsrat befasst sich selbst intensiv mit den Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

3.

Die in Ziff. 7.1.2 des Kodex empfohlenen Fristen für die Veröffentlichung des Konzernjahresabschlusses bzw. der Zwischenberichte von 90 Tagen bzw. 45 Tagen wird die Gesellschaft aufgrund der erforderlichen Konsolidierung der Konzernzahlen nach den Grundsätzen der internationalen Rechnungslegung nicht einhalten.

Ludwigsburg, im Mai 2005

Für den Aufsichtsrat der BERU AG

Dr. Ulrich Wöhr

Für den Vorstand der BERU AG

Marco v. Maltzan

 
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