des Vorstands und des Aufsichtsrats der BERU AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der BERU AG erklären zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“:
Die BERU AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 - bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger vom 04. Juli 2003 - mit den in der letzten Entsprechenserklärung vom 31. Mai 2005 näher beschriebenen Abweichungen in den Ziffern 4.2., 5.3. 2 Satz 1 und 7.1.2. entsprochen.
Die BERU AG wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 - bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger am 20. Juli 2005 mit Berichtigung vom 21. Juli 2005 - mit folgender Ausnahme entsprechen:
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Die Gesellschaft schließt sich nicht der Empfehlung des Kodex an, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einzurichten, da der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern besteht und sich hierdurch keine Effizienzsteigerungen ergeben. Der Aufsichtsrat befasst sich in seiner heutigen Zusammensetzung selbst intensiv mit den Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung (Ziff. 5.3.2 Satz 1 DCGK).
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Für den Aufsichtsrat der BERU AG
Dr. Ulrich Wöhr
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Für den Vorstand der BERU AG
Marco v. Maltzan
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