des Vorstands und des Aufsichtsrats der BERU AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der BERU AG erklären zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“:
Die BERU AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 2. Juni 2005 mit den in der Entsprechenserklärung vom 23. März 2006 begründeten Ausnahmen (Ziffer 5.3.2 Satz 1) entsprochen.
Seit März 2006 entsprach die Gesellschaft zunächst dem Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 und sodann in der Fassung vom 12. Juni 2006 und wird dies (bezogen auf die Kodex-Fassung vom 12. Juni 2006) auch künftig tun mit Ausnahme der folgenden Empfehlung, die nicht angewandt wurde und wird:
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BERU hält sich nicht an die Empfehlung des Kodex, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einzurichten, da der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern besteht und sich hierdurch keine Effizienzsteigerungen ergeben. Der Aufsichtsrat befasst sich selbst intensiv mit den Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung (vgl. Ziff. 5.3.2 Satz 1 DCGK).
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Für den Aufsichtsrat der BERU AG
Dr. Ulrich Wöhr
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Für den Vorstand der BERU AG
Marco v. Maltzan
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