des Vorstands und des Aufsichtsrats der BERU AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der BERU AG erklären zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“:
Die BERU AG hat den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. Juni 2006 im Zeitraum vom 22. März 2007 bis 19. Juli 2007 und in der Fassung vom 14. Juni 2007 im Zeitraum ab 20. Juli 2007 entsprochen, mit Ausnahme der Empfehlungen in Ziff. 5.3.2 Satz 1 zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses sowie in Ziff. 7.1.4 zur Veröffentlichung einer Liste von Drittunternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, unter Angabe des letztjährigen Ergebnisses der Drittunternehmen. Die BERU AG wird auch künftig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 folgen, mit Ausnahme der Empfehlung in Ziff. 5.3.2 Satz 1, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einzurichten. Im Einzelnen:
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Die BERU AG hielt sich nicht an die Empfehlung des Kodex in Ziff. 7.1.4, wonach in der zu veröffentlichenden Liste von Drittunternehmen, an denen die BERU AG eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, auch das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres der Drittunternehmen auszuweisen ist. Die BERU AG wird sich aus Gründen der Transparenzsteigerung künftig auch an diese Empfehlung des Kodex halten und in der Liste von Drittunternehmen das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres ausweisen.
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Die BERU AG hielt und hält sich auch in Zukunft nicht an die Empfehlung des Kodex in Ziff. 5.3.2 Satz 1, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einzurichten, da der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern besteht und sich durch die Einrichtung eines Audit Committee keine Effizienzsteigerung ergäbe. Der Aufsichtsrat befasst sich selbst intensiv mit den Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.
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Für den Aufsichtsrat der BERU AG
Dr. Ulrich Wöhr
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Für den Vorstand der BERU AG
Dr. Thomas Waldhier
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